04-22 bAV-Update
Das Nachweisgesetz soll ab dem 01. August 2022 geändert werden. Das hat konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung und Ihre Beratung! Was kann man jetzt schon sagen?
Wozu ist das Nachweisgesetz da – was regelt es?
Das Nachweisgesetz ist nicht neu. Es trat 1995 in Kraft, gehört aber zugegebenermaßen zu den unbekannteren Gesetzen. Ein Grund dafür ist sicher auch, dass bei Nicht-Beachtung – zumindest bisher – keine Sanktionen zu befürchten waren.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages
- schriftlich aufzuzeichnen,
- die Niederschrift zu unterzeichnen und
- dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Das ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erledigen. Das-selbe gilt, wenn wesentliche Vertragsbedingungen später geändert werden.
Was ändert sich?
Betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Entgeltverwendung und damit Bestandteiles Arbeitslohns. Schon immer musste der Arbeitgeber die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge schriftlich dokumentieren. Wenn das Gesetz von „schriftlich“ spricht, heißt das übrigens immer unterschriftlich. Damit ist die bloße Textform (z.B. ein Ausdruck ohne Unterschrift oder eine Mail) oder die ausschließlich digitale Erfassung ausgeschlossen.
Nach dem Gesetzesentwurf werden diese Dokumentationspflichten in der bAV noch einmal verschärft. Danach müssen nämlich die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts … Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, jeweils getrennt angegeben werden, sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung. Das bedeutet, es müssen Arbeitgeberzuschüsse sowie Art und Umfang von Entgelt-Umwandlung und Arbeitgeberleistungen unterschriftlich dokumentiert werden. Außerdem besteht die Pflicht zur Nennung des Versorgungsträgers, wenn dieser nicht bereits selbst entsprechende Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt.
Gilt das Nachweisgesetz auch, wenn die bAV schon tarifvertraglich organisiert ist?
Tarifverträge gestalten bei tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Sie legen im Rahmen einer sogenannten Tariföffnungsklausel fest, dass überhaupt eine Entgeltumwandlung vorgenommen werden kann, regeln ggf. einen Arbeitgeberzuschuss und eine echte Arbeitgeberleistung. Allerdings ist auch bei Tarifverträgen das Nachweisgesetz anzuwenden. Damit stellt sich die Frage: Sind denn dann durch die tarifvertraglichen Vor-gaben die Nachweisvoraussetzungen des Nachweisgesetzes erfüllt? Hier wird man differenzieren müssen. Der Regierungsentwurf legt fest, dass ein Verweis auf den einschlägigen Tarifvertrag genügt.
Das bedeutet aber, man muss den bAV-Tarifvertrag kennen.
Als Kanzlei haben wir das vermutlich größte bAV-Tarifvertragsarchiv. Mit über 52 Branchen und 256 bAV Tarifverträgen. Es kann aber auch sein, sodann kann es sein, dass der Arbeitgeber übertarifliche bAV ermöglicht. Spätestens dann müssen die konkreten Bestimmungen wiedererfüllt werden und ein Verweis auf den einschlägigen Tarifvertrag wird nicht mehr genügen.
Ab wann gelten die neuen Regelungen voraussichtlich?
Die neuen Regeln gelten frühestens ab dem 01. August 2022. Sollte sich die Gesetzesverabschiedung verzögern dann am Tag nach der Gesetzesverkündung.
Praxistipp: Was können Sie sagen, wenn Sie als Vermittler/Makler zzt. von Ihrem Kunden auf die zu erwartenden Änderungen angesprochen werden?
- Sicher ist, die Dokumentationspflichten werden für die bAV verschärft.
- Arbeitgeber sollten überprüfen (lassen), ob Finanzierungsvereinbarungen/ Entgeltumwandlungsvereinbarungen vor-liegen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Eine bAV – Versorgungsordnung kann die Dokumentationspflichten erfüllen. Mit der Kanzlei setzen wir diese Anforderungen im Rahmen unseres bAV-VO Festpreismodells selbstverständlich kurzfristig um.
- Bestehen bei einem Arbeitgeber noch ältere Versorgungsordnungen sollten diese überprüft werden.
- Wenn Sie für die Beratung und den Abschluss eine digitale Beratungsstrecke nutzen, weisen Sie den Arbeitgeber da-rauf hin, dass er die arbeitsrechtliche Vereinbarung zusätzlich schriftlich an den Arbeitnehmer aushändigen muss.
Kunden, die die Erstellung einer Versorgungsordnung wünschen, können diese im Rahmen unserer Rechtsanwaltskooperation zu einem Festpreis beauftragen.
Übrigens – nicht nur bAV, auch betriebliche Krankenversicherung
Sofern der Arbeitnehmer eine betriebliche Krankenversicherung zugesagt hat, sind die gleichen Grundsätze des Nachweisgesetzes anzuwenden.
So geht es weiter!
Der von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf liegt zurzeit zur Beratung beim Bundesrat. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie läuft am 31.07.2022 ab. Das Gesetz soll am 01.08.2022 in Kraft treten.
Wir werden Sie weiter informieren und gerne dürfen Sie sich für weitere Information an uns wenden.
