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Warum eigentlich eine Versorgungsordnung?

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Was kostet eine Versorgungsordnung?

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Ihr Weg zur Versorgungsordnung?

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Quick Check!

Warum eigentlich eine Versorgungsordnung?

Eine Versorgungsordnung ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Ziel der Versorgungsordnung ist die transparente Darstellung der bAV und/oder bKV gegenüber den Arbeitnehmenden. In der Versorgungsordnung sind also alle relevanten Informationen klar aufgezeigt und schriftlich fixiert. Ein Versicherungsvertrag kann die Notwendigkeit einer schriftlichen, arbeitsrechtlichen Dokumentation nicht ersetzen.

Mit einer Versorgungsordnung erfüllen Sie die Dokumentationspflichten für betriebliche Versorgungszusagen. Nach dem ab dem 1. August 2022 geltenden neuen Nachweisgesetz können Verstöße gegen die Dokumentationspflichten des Nachweisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 EUR je Arbeitsverhältnis geahndet werden.

Eine Versorgungsordnung berücksichtigt alle rechtlichen Notwendigkeiten und beschränkt die Haftung des Arbeitgebers auf das kleinstmögliche Risiko. Sie darf nur von zugelassenen Rechtsberatern erstellt werden; in erster Linie Rechtsanwälten. Wichtig ist dabei, dass die Versorgungsordnung regelmäßig geprüft wird, ob sie noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wir bieten auch ein Monitoring (jährliche rechtliche Überprüfung)an; weitere Informationen finden Sie HIER.

Die Versorgungsordnung unterstützt durch Richtlinien Ihre Personalverwaltung. So wird der Verwaltungsaufwand Ihrer Personalabteilung bei der Verwaltung des betrieblichen Versorgungssystems, also in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) oder auch der betrieblichen Krankenversicherung (bKV]) reduziert. Sie können die Versicherung bestimmen, mit der Sie zusammenarbeiten wollen. Das reduziert die Anzahl der Versicherungen, mit der Ihre Personalabteilung korrespondieren muss und schafft Entlastung in der Personalverwaltung. Ebenso können Sie den Makler oder Versicherungsvermittler festlegen, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen. Auch hier – der gleiche Effekt.

Ihre MitarbeiterInnen können sich anhand der Versorgungsordnung informieren und orientieren. Die positive Signalwirkung durch Sie als engagierten Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden fördert, ist dabei nicht zu unterschätzen.

Die Gewinnung von neuen MitarbeiterInnen wird gefördert und das Bestehen eines Versorgungswerks im Unternehmen kann kommuniziert und genutzt werden.

Gibt es bei Ihnen einen Betriebsrat, dann kann eine Versorgungsordnung als Betriebsvereinbarung gestaltet werden. Dies ist hilfreich, weil der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitspracherecht hinsichtlich der Gestaltung einer Versorgungsordnung hat.

Verstehen Sie eine Versorgungsordnung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance, Ihr soziales Engagement im Betrieb zu dokumentieren!

Was kostet eine Versorgungsordnung?

Kostentransparenz und passgenaue Lösungen für Ihren Betrieb

Wir unterscheiden zwischen Pauschalhonorar und Zeithonorar. Das Pauschalhonorar ist ein fester Betrag und entsteht für die Erstellung der Versorgungsordnung. Er richtet sich danach, welches Versorgungsmodell (STANDARD- oder KOMFORT-Modell) von Ihnen gewählt wird.

Zusätzlich kann ein Zeithonorar anfallen, wenn sich im Rahmen der Erstellung der Versorgungsordnung ein Beratungsbedarf ergibt. In diesem Fall informieren wir Sie vorher und machen Ihnen ein Angebot. Das Honorar wird nach erbrachter Beratungszeit minutengenau abgerechnet. Eine Zeitstunde von 60 Minuten kostet 280,00 EUR (netto). Wir sind jederzeit für Sie kostentransparent.

Übrigens:

Während das Pauschalhonorar entsprechend dem gewählten Modell für die Erstellung der Versorgungsordnung immer anfällt, können Sie bei dem Zeithonorar sparen. Wie das? Nach unserer Erfahrung ist es für ArbeitgeberInnen hilfreich, wenn ein mit betrieblicher Versorgung vertrauter MaklerIn oder VersicherungsvermittlerIn die Erstellung der Versorgungsordnung begleitet. Da werden schon im Vorfeld viele Ihrer Fragen geklärt. In annähernd 95% der von uns geschriebenen Versorgungsordnungen fällt dann kein Zeithonorar an, wenn MaklerInnen oder Versicherungs­vermittlerInnen unmittelbar eingebunden sind.

Wählen Sie, welche Versorgungsordnung zu Ihrem Betrieb passt

Wir unterscheiden bei den Versorgungsordnungsmodellen zwischen betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung. In jeder dieser Sparten gibt es unterschiedliche Modelle (STANDARD- und KOMFORT-Modell.)

2025-02-11T09:51:23+01:00

STANDARD-Modell

betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung + gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss + besonderes Modul

  • Entgeltumwandlung

  • Arbeitgeberzuschusses i.H.v. 15% aus Sozialversicherungsersparnis s. § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz

  • Altersrente mit Kapitalwahlrecht

  • weitere Module buchbar (z.B. Berücksichtigung Vermögenswirksamer Leistungen, Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeit – gewählte Module werden zusätzlich berechnet)

  • Sie erhalten die Versorgungsordnung dann zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 530,00 €

KOMFORT-Modell

betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberleistung + Entgeltumwandlung + gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss + besonderes Modul

  • Entgeltumwandlung

  • Arbeitgeberzuschusses i.H.v. 15% aus Sozialversicherungsersparnis s. § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz

  • Arbeitgeberleistung: In unserem Analysebogen (HIER) finden Sie auf den Seiten 5 und 6 einige Vorschläge zur Gestaltung Ihrer Arbeitgeberleistung.

  • Altersrente mit Kapitalwahlrecht

  • weitere Module buchbar (z.B. Berücksichtigung Vermögenswirksamer Leistungen, Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeit – gewählte Module werden zusätzlich berechnet)

  • Sie erhalten die Versorgungsordnung dann zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 650,00 €

IMMER DABEI!

Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden sowie eine Finanzierungsvereinbarung (Entgeltumwandlungsvereinbarung).

2025-03-28T10:11:07+01:00

STANDARD-Modell

betriebliche Krankenversicherung

Die Standard-Versorgungsordnung erstellen wir für Sie für 350,00 EUR netto. Hier erfolgt die Finanzierung als Sachbezugsleistung gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sie erhalten die Versorgungsordnung zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

350,00 €

KOMFORT-Modell

betriebliche Krankenversicherung

Die Komfort-Versorgungsordnung erstellen wir für Sie ab 500,00 EUR. Die Finanzierung erfolgt entweder als Pauschalversteuerung gem. § 40 Abs. 1 oder § 37b EStG. Sie erhalten die Versorgungsordnung zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 500,00 €

IMMER DABEI!

Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden.

2025-02-11T09:51:23+01:00

STANDARD-Modell

betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung + gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss + besonderes Modul

  • Entgeltumwandlung

  • Arbeitgeberzuschusses i.H.v. 15% aus Sozialversicherungsersparnis s. § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz

  • Altersrente mit Kapitalwahlrecht

  • weitere Module buchbar (z.B. Berücksichtigung Vermögenswirksamer Leistungen, Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeit – gewählte Module werden zusätzlich berechnet)

  • Sie erhalten die Versorgungsordnung dann zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 530,00 €

KOMFORT-Modell

betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberleistung + Entgeltumwandlung + gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss + besonderes Modul

  • Entgeltumwandlung

  • Arbeitgeberzuschusses i.H.v. 15% aus Sozialversicherungsersparnis s. § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz

  • Arbeitgeberleistung: In unserem Analysebogen (HIER) finden Sie auf den Seiten 5 und 6 einige Vorschläge zur Gestaltung Ihrer Arbeitgeberleistung.

  • Altersrente mit Kapitalwahlrecht

  • weitere Module buchbar (z.B. Berücksichtigung Vermögenswirksamer Leistungen, Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeit – gewählte Module werden zusätzlich berechnet)

  • Sie erhalten die Versorgungsordnung dann zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 650,00 €

IMMER DABEI!

Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden sowie eine Finanzierungsvereinbarung (Entgeltumwandlungsvereinbarung).

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STANDARD-Modell

betriebliche Krankenversicherung

Die Standard-Versorgungsordnung erstellen wir für Sie für 350,00 EUR netto. Hier erfolgt die Finanzierung als Sachbezugsleistung gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sie erhalten die Versorgungsordnung zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

350,00 €

KOMFORT-Modell

betriebliche Krankenversicherung

Die Komfort-Versorgungsordnung erstellen wir für Sie ab 500,00 EUR. Die Finanzierung erfolgt entweder als Pauschalversteuerung gem. § 40 Abs. 1 oder § 37b EStG. Sie erhalten die Versorgungsordnung zunächst als Entwurf. Nach Mitteilung möglicher Anpassungswünsche stellen wir Ihnen die finale Version zur Verfügung.

ab 500,00 €

IMMER DABEI!

Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden.

Ihr Weg zur Versorgungsordnung!

01.

Laden Sie den Analysebogen herunter

Laden Sie sich den Analysebogen herunter, füllen ihn aus und mailen ihn uns zu.

Analysebogen bAV
Analysebogen bKV

02.

Wir checken Ihre Vorgaben

Ergeben sich für uns Fragen rufen wir sie an, damit wir ein gemeinsames Verständnis von dem Gewünschten haben.

03.

Jetzt erst entstehen der Auftrag und die Kosten

Wir prüfen, ob das Mandat (der Auftrag) so zustande kommen kann, nehmen ggf. den Auftrag an und erstellen daraufhin die Versorgungsordnung. Je nach gewähltem Modell erhalten Sie kurzfristig – meist innerhalb einer Woche – die Versorgungsordnung entweder zunächst im Entwurf oder gleich mit allen dazugehörigen Unterlagen.

04.

Ergebnis checken und verstehen

Nun haben Sie (evtl. auch Ihr Makler/Vermittler) Zeit, den Entwurf in Ruhe durchzusehen. Häufig gehen VermittlerIn und ArbeitgeberIn den Entwurf der Versorgungsordnung durch und teilen uns anschließend Änderungswünsche mit. Sollten an dieser Stelle Fragen auftauchen oder ein Video-Call zur Einführung in die Versorgungsordnung gewünscht sein: Kommen Sie gern zwecks Terminvereinbarung auf uns zu.

05.

Ziel erreicht

Nachdem Sie (oder auch Ihr Makler/Vermittler) uns alle Änderungswünsche mitgeteilt haben und der finale Inhalt abgestimmt wurde, erstellen wir die endgültige Versorgungsordnung. Sie und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erhält die finale Version mit den dazugehörigen Unterlagen.

Quick Check

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „NEIN“ oder „WEIß ICH NICHT“ beantworten, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Kontakt aufnehmen
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen betriebliche Alters- und/oder Krankenversicherung?

  • Wenn ja, haben Sie dies schriftlich mit Ihren ArbeitnehmerInnen vereinbart (z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Versorgungsordnung)?

  • Sie haben eine Versorgungsordnung und diese ist nach dem 31.12.2021 in Kraft getreten?

  • Berücksichtigt Ihre Versorgungsordnung den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mind. 15% der Entgeltumwandlung?

  • Ist Ihre Personalverwaltung mit den Änderungen des Nachweisgesetzes vertraut?

Referenzen