Warum eigentlich eine Versorgungsordnung?
Verstehen Sie eine Versorgungsordnung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance, Ihr soziales Engagement im Betrieb zu dokumentieren!
Was kostet eine Versorgungsordnung?
Kostentransparenz und passgenaue Lösungen für Ihren Betrieb
Wir unterscheiden zwischen Pauschalhonorar und Zeithonorar. Das Pauschalhonorar ist ein fester Betrag und entsteht für die Erstellung der Versorgungsordnung. Er richtet sich danach, welches Versorgungsmodell (STANDARD- oder KOMFORT-Modell) von Ihnen gewählt wird.
Zusätzlich kann ein Zeithonorar anfallen, wenn sich im Rahmen der Erstellung der Versorgungsordnung ein Beratungsbedarf ergibt. In diesem Fall informieren wir Sie vorher und machen Ihnen ein Angebot. Das Honorar wird nach erbrachter Beratungszeit minutengenau abgerechnet. Eine Zeitstunde von 60 Minuten kostet 280,00 EUR (netto). Wir sind jederzeit für Sie kostentransparent.
Übrigens:
Während das Pauschalhonorar entsprechend dem gewählten Modell für die Erstellung der Versorgungsordnung immer anfällt, können Sie bei dem Zeithonorar sparen. Wie das? Nach unserer Erfahrung ist es für ArbeitgeberInnen hilfreich, wenn ein mit betrieblicher Versorgung vertrauter MaklerIn oder VersicherungsvermittlerIn die Erstellung der Versorgungsordnung begleitet. Da werden schon im Vorfeld viele Ihrer Fragen geklärt. In annähernd 95% der von uns geschriebenen Versorgungsordnungen fällt dann kein Zeithonorar an, wenn MaklerInnen oder VersicherungsvermittlerInnen unmittelbar eingebunden sind.
Wählen Sie, welche Versorgungsordnung zu Ihrem Betrieb passt
Wir unterscheiden bei den Versorgungsordnungsmodellen zwischen betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung. In jeder dieser Sparten gibt es unterschiedliche Modelle (STANDARD- und KOMFORT-Modell.)
IMMER DABEI!
Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden sowie eine Finanzierungsvereinbarung (Entgeltumwandlungsvereinbarung).
IMMER DABEI!
Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden.
IMMER DABEI!
Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden sowie eine Finanzierungsvereinbarung (Entgeltumwandlungsvereinbarung).
IMMER DABEI!
Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Versorgungsordnung die Beratungsdokumentation für Ihre Arbeitnehmenden.
Ihr Weg zur Versorgungsordnung!
Gibt es in Ihrem Unternehmen betriebliche Alters- und/oder Krankenversicherung?
Wenn ja, haben Sie dies schriftlich mit Ihren ArbeitnehmerInnen vereinbart (z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Versorgungsordnung)?
Sie haben eine Versorgungsordnung und diese ist nach dem 31.12.2021 in Kraft getreten?
Berücksichtigt Ihre Versorgungsordnung den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mind. 15% der Entgeltumwandlung?
Ist Ihre Personalverwaltung mit den Änderungen des Nachweisgesetzes vertraut?